Low Carbon Solar 2 Spanien.
Krisensicher anlegen mit Inflationsschutz.
Das Beteiligungsangebot wurde zum 31.12.2012 erfolgreich platziert.
Der Fonds investiert in bereits produzierende Solarkraftwerke mit laufendem Cashflow. Die für 25 Jahre ab Inbetriebnahme garantierte Vergütung enthält eine jährliche Inflationsanpassung. Hervorragende Rahmenbedingungen und die sichere Betriebsleitung durch unser eigenes Expertenteam in Spanien machen Low Carbon Solar 2 Spanien zur attraktiven Kapitalanlage für verantwortungsbewusste und vorausschauende Anleger. Profitieren auch Sie in Zukunft von einem extrem vorteilhaften Rendite-Risiko-Profil und hoher Prognosesicherheit. Unser Nachfolger erscheint in Kürze.
Low Carbon Solar 2 Spanien GmbH & Co. KG
- Investition in spanische Solarparks
- Sehr bewährte Anlagentechnik: First Solar Module & Siemens Wechselrichter
- Laufender Cashflow sowie optimierter Kurzläufer mit einer Laufzeit von 8 Jahren
- Sicherheit: Ständige Überwachung des Betriebes durch unser Büro in Madrid
- Vergütungssicherheit: Einspeisetarif für 25 Jahre (ab Inbetriebnahme) staatlich garantiert
- Inflationsschutz: Tarif gekoppelt an Inflationsindex mit sehr geringen Abschlägen
- Risikoarm: keine Errichtungs-/Anschlussrisiken, kein Währungsrisiko, keine Nachschusspflicht
Ihre Beteiligungsmöglichkeit*
- Fondsvolumen: EUR 25.000.000
- Fondslaufzeit: 8 Jahre !
- Mindestbeteiligung: EUR 10.000 zzgl. 5% Agio
- Konservativ kalkulierter Verkaufspreis von 100%
- Geplante Gesamtausschüttung: 233% bei einer Laufzeit von 8 Jahren
Weitere Informationen
Wir benennen Ihnen gerne einen Vertriebspartner und geben Ihnen weitere Informationen zum Fonds unter
E-Mail: info@lowcarbongermany.de
Telefon: +49 40 35750-118
*Produkt platziert am 31.01.2012
Unverbindliche Produktankündigung Für eine Beteiligung an der Low Carbon Solar 2 Spanien GmbH & Co. KG ist allein der Verkaufsprospekt maßgeblich. Dieser wird nach Gestattung seiner Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle bereitgehalten, auf die in einem überregionalen Börsenpflichtblatt hingewiesen wird.
